Fachgebiet

Verkehrs­medizinische Kontroll­untersuchungen

Wir sind auch auf verkehrs­medizinische Unter­suchungen der Stufe 1 (PW, Schiffs­führer Kat. A, D, E) sowie Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unter­kategorien C1, D1; berufs­mässiger Personen­transport (Taxi)) speziali­siert und bieten diese Unters­uchungen ebenfalls in unserer Praxis an.

In der Schweiz müssen sich Auto­fahrerin­nen und Auto­fahrer, Boots­lenker sowie Bus, LKW- und Taxi-Lenkerin­nen und Lenker ab dem 75. Altersjahr bzw. 50. Lebensjahr alle zwei bzw. drei Jahre medizinisch oder nach einem grösseren Unfall oder bei negativem Auffallen im Strassen­verkehr kontrollieren lassen.

Stufe 1 (PW, leichte Nutz­fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Schiffsführer Kat. A, D, E). Geprüft wird:

  • medizinische Vor­geschichte
  • Gesamt­verfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
  • gegebenen­falls kognitive Fähigkeiten usw.

Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufs­mässiger Personen­transport (Taxi)). Geprüft wird:

  • medizinische Vor­geschichte
  • Gesamt­verfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
  • Je nach Untersuchungsgrund werden noch EKG, Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt
  • kognitive Leistungs­fähigkeit usw.

Die Kosten dieser Untersuchung sowie die Gebühren für den jeweils angepassten Führer­ausweis müssen Sie selber bezahlen und werden von der Kranken­kasse nicht über­nommen.

Verkehrs­medizinische Kontroll­untersuchungen

Wir sind auch auf verkehrs­medizinische Unter­suchungen der Stufe 1 (PW, Schiffs­führer Kat. A, D, E) sowie Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unter­kategorien C1, D1; berufs­mässiger Personen­transport (Taxi)) speziali­siert und bieten diese Unters­uchungen ebenfalls in unserer Praxis an.

In der Schweiz müssen sich Auto­fahrerin­nen und Auto­fahrer, Boots­lenker sowie Bus, LKW- und Taxi-Lenkerin­nen und Lenker ab dem 75. Altersjahr bzw. 50. Lebensjahr alle zwei bzw. drei Jahre medizinisch oder nach einem grösseren Unfall oder bei negativem Auffallen im Strassen­verkehr kontrollieren lassen.

Stufe 1 (PW, leichte Nutz­fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Schiffsführer Kat. A, D, E). Geprüft wird:

  • medizinische Vor­geschichte
  • Gesamt­verfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
  • gegebenen­falls kognitive Fähigkeiten usw.

Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufs­mässiger Personen­transport (Taxi)). Geprüft wird:

  • medizinische Vor­geschichte
  • Gesamt­verfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
  • Je nach Untersuchungsgrund werden noch EKG, Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt
  • kognitive Leistungs­fähigkeit usw.

Die Kosten dieser Untersuchung sowie die Gebühren für den jeweils angepassten Führer­ausweis müssen Sie selber bezahlen und werden von der Kranken­kasse nicht über­nommen.