Fachgebiet
Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen
Wir sind auch auf verkehrsmedizinische Untersuchungen der Stufe 1 (PW, Schiffsführer Kat. A, D, E) sowie Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufsmässiger Personentransport (Taxi)) spezialisiert und bieten diese Untersuchungen ebenfalls in unserer Praxis an.
In der Schweiz müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer, Bootslenker sowie Bus, LKW- und Taxi-Lenkerinnen und Lenker ab dem 75. Altersjahr bzw. 50. Lebensjahr alle zwei bzw. drei Jahre medizinisch oder nach einem grösseren Unfall oder bei negativem Auffallen im Strassenverkehr kontrollieren lassen.
Stufe 1 (PW, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Schiffsführer Kat. A, D, E). Geprüft wird:
- medizinische Vorgeschichte
- Gesamtverfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
- gegebenenfalls kognitive Fähigkeiten usw.
Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufsmässiger Personentransport (Taxi)). Geprüft wird:
- medizinische Vorgeschichte
- Gesamtverfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
- Je nach Untersuchungsgrund werden noch EKG, Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt
- kognitive Leistungsfähigkeit usw.
Die Kosten dieser Untersuchung sowie die Gebühren für den jeweils angepassten Führerausweis müssen Sie selber bezahlen und werden von der Krankenkasse nicht übernommen.
Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchungen
Wir sind auch auf verkehrsmedizinische Untersuchungen der Stufe 1 (PW, Schiffsführer Kat. A, D, E) sowie Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufsmässiger Personentransport (Taxi)) spezialisiert und bieten diese Untersuchungen ebenfalls in unserer Praxis an.
In der Schweiz müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer, Bootslenker sowie Bus, LKW- und Taxi-Lenkerinnen und Lenker ab dem 75. Altersjahr bzw. 50. Lebensjahr alle zwei bzw. drei Jahre medizinisch oder nach einem grösseren Unfall oder bei negativem Auffallen im Strassenverkehr kontrollieren lassen.
Stufe 1 (PW, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Schiffsführer Kat. A, D, E). Geprüft wird:
- medizinische Vorgeschichte
- Gesamtverfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
- gegebenenfalls kognitive Fähigkeiten usw.
Stufe 2 (Kat. C (LKW); D (Bus); Unterkategorien C1, D1; berufsmässiger Personentransport (Taxi)). Geprüft wird:
- medizinische Vorgeschichte
- Gesamtverfassung (Urin, Blutdruck, Grösse, Gewicht, Sehtest (Weitsicht))
- Je nach Untersuchungsgrund werden noch EKG, Blut-, Urin- und/oder Haaranalysen durchgeführt
- kognitive Leistungsfähigkeit usw.
Die Kosten dieser Untersuchung sowie die Gebühren für den jeweils angepassten Führerausweis müssen Sie selber bezahlen und werden von der Krankenkasse nicht übernommen.